Executive Search oder Headhunting: Wo liegt der Unterschied?

27.10.2026
Gespräch unter Führungskräften im Grünen: Executive Search oder Headhunting

Kurz gesagt: Headhunting bezeichnet vor allem eine Methode: die direkte, diskrete Ansprache von Personen, die nicht aktiv eine Stelle suchen. Executive Search ist ein ganzer Suchprozess für Führungs- und Schlüsselpositionen, meist als Mandat vergeben, in dem die Direktansprache ein Baustein ist. Personalvermittlung und Active Sourcing sind breitere Begriffe und zielen häufiger auf Fach- und Spezialistenrollen.

Warum werden die Begriffe so oft verwechselt?

Im Alltag werden Headhunting und Executive Search oft gleichbedeutend verwendet. Beide haben mit Führungskräften zu tun, beide arbeiten diskret, und beide sprechen Menschen direkt an. Der Unterschied liegt im Umfang des Auftrags und in der Verbindlichkeit. Für Sie entscheidet er darüber, welche Leistung Sie einkaufen.

Was ist Executive Search?

Executive Search ist die systematische Suche nach Personen für die Geschäftsleitung, das obere Kader oder andere Schlüsselfunktionen. Sie beauftragen eine Beratung mit einem klaren, meist exklusiven Mandat. Diese übernimmt den gesamten Prozess.

Ein typischer Ablauf umfasst diese Schritte:

  1. Bedarfsanalyse: Aufgabe, Umfeld, Anforderungen und Kultur werden geklärt.
  2. Marktrecherche: Welche Unternehmen und Personen kommen in Frage?
  3. Direktansprache der identifizierten Personen.
  4. Interviews und Eignungsprüfung, oft ergänzt durch Diagnostik.
  5. Referenzprüfung und Präsentation einer engen Auswahl.
  6. Begleitung bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus.

Warum dieser Prozess Zeit braucht, lesen Sie im Beitrag Warum Executive Search länger dauert.

Was ist Headhunting?

Headhunting meint im engeren Sinn die Direktansprache: Eine Beraterin oder ein Berater identifiziert geeignete Personen und kontaktiert sie diskret, meist per Telefon oder über berufliche Netzwerke. Angesprochen werden vor allem Menschen, die zufrieden in ihrer Stelle sind und nicht auf Inserate reagieren.

Für die Schweiz gibt es dazu nur Schätzungen. Der Verband Angestellte Schweiz schreibt, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Einstellungen im oberen Management über Headhunter erfolgen (Angestellte Schweiz, 2024).

Headhunting kann Teil eines Executive-Search-Mandats sein. Es wird aber auch als eigenständige Leistung angeboten, zum Beispiel auf Erfolgsbasis für Fachspezialisten. Wer «Headhunter» sagt, meint deshalb nicht immer denselben Leistungsumfang.

Was ist Personalvermittlung, was ist Active Sourcing?

Personalvermittlung ist der Oberbegriff. Er umfasst jede Tätigkeit, bei der jemand Arbeitgeber und Stellensuchende zusammenführt, ob über Inserate, Datenbanken oder Direktansprache. Sie wird häufig auf Erfolgsbasis vergütet: Das Honorar fällt erst an, wenn eine vorgeschlagene Person eingestellt wird.

Active Sourcing bezeichnet die aktive Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten über berufliche Plattformen, Talentpools und Datenbanken. Interne Recruiting-Teams nutzen es ebenso wie externe Anbieter. Active Sourcing ist eher breit und digital, Executive Search eher tief und auf wenige Personen fokussiert.

Die vier Begriffe im Vergleich

  • Was es ist
    Executive Search: Gesamter Suchprozess
    Headhunting: Methode der Direktansprache
    Personalvermittlung: Oberbegriff für Vermittlung
    Active Sourcing: Aktive Suche über Plattformen und Pools
  • Typische Positionen
    Executive Search: Geschäftsleitung, Kader, Verwaltungsrat
    Headhunting: Kader und gesuchte Spezialisten
    Personalvermittlung: Fach- und Spezialistenrollen
    Active Sourcing: Fach- und Spezialistenrollen
  • Auftragsmodell
    Executive Search: Meist Mandat, oft exklusiv
    Headhunting: Mandat oder Erfolgsbasis
    Personalvermittlung: Meist Erfolgsbasis
    Active Sourcing: Intern oder durch Anbieter
  • Diskretion
    Executive Search: Hoch, verdeckte Suche möglich
    Headhunting: Hoch
    Personalvermittlung: Mittel, Stelle oft öffentlich
    Active Sourcing: Mittel
  • Tiefe der Prüfung
    Executive Search: Interviews, Referenzen, oft Diagnostik
    Headhunting: Abhängig vom Auftrag
    Personalvermittlung: Abhängig vom Anbieter
    Active Sourcing: Vorauswahl, Prüfung meist intern
  • Geeignet, wenn
    Executive Search: Viel auf dem Spiel steht
    Headhunting: Gesuchte Personen nicht aktiv suchen
    Personalvermittlung: Profil klar und Markt ergiebig
    Active Sourcing: Viele Profile rasch gefunden werden sollen

Wann passt welches Vorgehen?

Executive Search passt, wenn eine Fehlbesetzung teuer wäre, wenn die Suche vertraulich bleiben muss oder wenn Sie eine Person ersetzen, die noch im Amt ist. Personalvermittlung auf Erfolgsbasis und Active Sourcing passen, wenn das Profil klar ist und der Markt genügend Kandidatinnen und Kandidaten bietet. Welches Honorarmodell zu Ihrer Vakanz passt, zeigt der Beitrag Erfolgsbasis oder Mandat.

Wie funktioniert die Direktansprache von Führungskräften?

Eine gute Direktansprache beginnt mit der Recherche. Erst danach folgt die persönliche Kontaktaufnahme. Im ersten Gespräch stellt die Beraterin oder der Berater die Aufgabe vor, ohne den Auftraggeber zu früh zu nennen. Wer Interesse zeigt, durchläuft danach Interviews und Prüfungen.

Rechtlich gilt in der Schweiz: Wer regelmässig und gegen Entgelt Arbeit vermittelt, braucht eine Bewilligung. Das SECO hält in seinen Weisungen zum Arbeitsvermittlungsgesetz fest, dass Executive Searcher und Headhunter in der Regel Parteien zusammenführen und damit als Vermittler gelten (SECO, Weisungen AVG). Ob ein Anbieter bewilligt ist, können Sie im Verzeichnis des SECO prüfen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthält kein generelles Verbot der Direktansprache. Unlauter handelt laut Art. 4 lit. c UWG aber, wer Arbeitnehmende zum Verrat oder zur Auskundschaftung von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen ihres Arbeitgebers verleitet (UWG, Fedlex). Eine seriöse Ansprache fragt deshalb nach Erfahrung und Motivation, nie nach internen Informationen.

Welche Anbieter sind empfehlenswert?

Eine neutrale Rangliste aller Anbieter gibt es nicht. Prüfen Sie stattdessen diese Punkte:

  • Liegt eine Bewilligung für die Arbeitsvermittlung vor?
  • Kennt der Anbieter Ihre Branche und die Funktion, die Sie besetzen?
  • Ist klar geregelt, wer sucht, wer anspricht und welche Unternehmen tabu sind?
  • Wie wird die Eignung geprüft: Interviews, Referenzen, Diagnostik?
  • Gibt es ein regelmässiges Reporting und eine Begleitung nach dem Stellenantritt?

Weitere Kriterien finden Sie im Beitrag Headhunter auswählen.

Häufige Fragen

Ist jeder Headhunter auch Executive-Search-Berater?
Nein. Headhunting beschreibt die Methode der Direktansprache. Executive Search umfasst den ganzen Prozess von der Bedarfsanalyse bis zur Begleitung nach der Einstellung.

Ist Headhunting in der Schweiz erlaubt?
Ja. Die direkte Ansprache ist nicht generell verboten. Wer regelmässig und gegen Entgelt vermittelt, braucht aber eine Bewilligung, und niemand darf zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen verleitet werden.

Ist Active Sourcing dasselbe wie Headhunting?
Nicht ganz. Active Sourcing sucht aktiv über Plattformen und Datenbanken und ist meist breiter angelegt. Headhunting zielt auf wenige, gezielt ausgewählte Personen und eine persönliche, diskrete Ansprache.

Avalect: Executive Search aus Zug

Die Avalect GmbH begleitet Unternehmen in der Schweiz seit 2007 bei der Besetzung von Führungs- und Schlüsselpositionen. Gründer, Inhaber und Geschäftsführer ist Roland Wäger, das Team besteht aus 7 Partnerinnen und Partnern. Avalect sucht als Vermittlung auf Mandatsbasis mit Bedarfsanalyse, Direktansprache, Reporting und Referenzprüfung oder als Vermittlung auf Erfolgsbasis mit Active Sourcing und Talentpools. Für die Eignungsprüfung setzt Avalect Diagnostik mit BIP, GPOP und LJI-2 ein.

Sie möchten klären, welches Vorgehen zu Ihrer Vakanz passt? Gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch: +41 41 766 82 82 oder über avalect.ch/kontakt.

Avalect GmbH, Ibelweg 18a, 6300 Zug

Quellen

  • Angestellte Schweiz: Headhunter: Wie sie auf Talentjagd gehen, 2024: angestellte.ch
  • SECO: Weisungen und Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), Stand 2003: arbeit.swiss
  • SECO: Verzeichnis der bewilligten Vermittlungs- und Verleihbetriebe (VZAVG): avg-seco.admin.ch
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241: fedlex.admin.ch
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