«Das HR gehört nicht in die Geschäftsleitung!»

27.01.2022

Unsere Tätigkeit als Personaldienstleister und HeadHunter ist spannend, vielseitig und aufschlussreich. Wir erhalten Einsicht in Organisationen und beobachten die Entwicklung, welche Unternehmen in der Schweiz durchleben.

Dieses Mal hatte ich mich mit der Frage

«Das HR gehört nicht in die Geschäftsleitung!» auseinandergesetzt.

Die Antwort fällt aufgrund unserer Erfahrungen einfach aus.

«Wenn sich ein Unternehmen im kompetitiven Markt bewegt, ist es sehr zu empfehlen die HR-Kompetenz in die Geschäftsleitung aufzunehmen».

Einerseits nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsvorteile, welche das HR mit der 360° Ansicht auf die Menschen

  • im Unternehmen,
  • Demographien,
  • Generationsfragen,
  • Personalmarketing,
  • Unternehmensleitbilder,
  • Kommunikation,
  • Social- and Company-Public Selling,
  • Entwicklung der Bildungswege,
  • Digitalisierung von Prozessen,
  • Workplaces
  • sowie allen rechtlichen und Personalpolitischen Themen
  • Personal- & Organisationsentwicklung

hat.

Andererseits bestätigen es viele Unternehmen, die der Devise «HR for GL Position» mit stabilem und gutem Erfolg am Markt folgen, dass der Entscheid richtig war. Die Folgen, das HR in die GL einzuberufen, werden Anfangs nicht nur positiv sein. Es benötigt Mut aller Mitglieder zur Veränderung, um den Entscheid, welche das HR initiiert, mitzutragen. Den Effekt sehen wir bei unserer täglichen Arbeit als HeadHunter.

Prozesse sind verkürzt, Handlungsspielräume ermöglichen mehr Befähigung, Fluktuationen im Unternehmen sind niedriger und die Kosten reduzieren sich. Die Unternehmen, die sich dafür entschieden haben, sind am Markt sichtbarer, wirken aufmerksamer und betreiben aktiveres Employer- sowie Company Branding.

Gerne stelle ich mich Ihrer Meinung auch persönlich.

Roland Wäger (Personaldienstleister mit Mehrwert). waeger@avalect.ch , www.avalect.ch